Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB für die Vermittlung von Oldtimern für Film, Foto und Events

  1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Auftragsbedingungen für Vermittlungsgeschäfte von film-autos.com - Fürstenberg, Kubkowski u. Stegemann GbR (im Folgenden film-autos.com genannt) mit den Kunden von film-autos.com.
    2. Kunden von film-autos.com sind sowohl Anbieter von Fahrzeugen, im Folgenden Fahrzeugbesitzer genannt, als auch anfragende Produktionsfirmen, im Folgenden Produktion genannt.
    3. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
    4. film-autos.com tritt als Vermittler fremder Leistungen (d.h. Fahrzeugbereitstellung durch den Fahrzeugbesitzer, Fahrzeuganmietung durch die Produktion) auf.
    5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vermittlungsauftrages, die Pflichten von film-autos.com und die der Kunden sowie die Abwicklung des zwischen den Kunden und film-autos.com vereinbarten Vermittlungsauftrages.
  2. Anmeldung
    1. Fahrzeugbesitzer können bei film-autos.com Fahrzeuge, Flugzeuge und Boote für die Vermittlung für Dreharbeiten, Foto-Shootings und kommerzielle Events anmelden. film-autos.com akzeptiert Oldtimer, die mindestens 20 Jahre alt sind.
    2. Der Fahrzeugbesitzer teilt film-autos.com mit der Anmeldung die nötigen Fahrzeugdaten (Bezeichnung, Baujahr, Ausstattung etc.), Informationen zur Eignung des Fahrzeugs (Zustand, Einsetzbarkeit, Fahrtüchtigkeit etc.) sowie seine persönlichen Kontaktdaten mit.
    3. Die Registrierung des Fahrzeugs bei film-autos.com kann jederzeit durch Zusendung einer kurzen Mitteilung per E-Mail widerrufen werden.
    4. Der Fahrzeugbesitzer beauftragt film-autos.com durch seine Anmeldung mit der Bereitstellung seines Fahrzeugs im Online-Fundus von film-autos.com zur Vermittlung für Dreharbeiten, Foto-Shootings und kommerzielle Events.
    5. film-autos.com ist bestrebt, die aufgenommenen Fahrzeuge (Inserate) durch aufschlussreiche Beschreibung und objektive Abbildung für die Vermittlung attraktiv zu machen. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung übernimmt film-autos.com nicht.
    6. Der Fahrzeugbesitzer erhält eine Bestätigung über den Eingang seiner Anmeldung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
    7. Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich film-autos.com unverzüglich per E-Mail zu informieren, wenn Ihn diese Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Anmeldung zugegangen ist.
    8. Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich den Wegfall des inserierten Fahrzeugs (durch Verkauf, Diebstahl etc.) oder die Veränderung wesentlicher Eigenschaften des Fahrzeugs (Umbau, Lackierung etc.) anzuzeigen. Dies sollte durch Anpassung der Daten im Fahrzeugprofil und durch Zusendung neuer Fotos für das Inserat erfolgen.
  3. Erfassung / Aufnahme
    1. Die übermittelten Anmeldungen werden durch uns kontrolliert und ggf. ergänzt.
    2. Der Fahrzeugbesitzer übermittelt film-autos.com per Online-Formular oder per E-Mail Fotos von dem angemeldeten Fahrzeug (4 Ansichten: Front schräg, Seite, Heck schräg, Innenraum).
    3. Von Ansprüchen Dritter an den übermittelten Fotos stellt der Fahrzeugbesitzer film-autos.com frei. An allen von film-autos.com selbst aufgenommenen Fahrzeugfotos besitzt film-autos.com als Urheber die Rechte.
    4. Die übermittelten Fotos werden durch film-autos.com gesichtet, ggf. aufbereitet und dem Inserat hinzugefügt.
    5. Bei Vollständigkeit der Daten und der benötigten Ansichten schaltet film-autos.com das Inserat frei; in der Regel innerhalb weniger Werktage.
    6. Der Fahrzeugbesitzer erhält daraufhin von film-autos.com eine E-Mail über den erfolgreichen Abschluss der Anmeldung sowie die Zugangsdaten zum Bearbeiten des Fahrzeugprofils (passwortgeschützt). Dort kann der Fahrzeugbesitzer die wesentlichen Daten zum Fahrzeug und zur Kontaktaufnahme einsehen, ändern und ergänzen.
  4. Mietpreis
    1. Unmittelbar nach Freischaltung des Inserats wird im Online-Fundus noch kein Mietpreis ausgewiesen, stattdessen wird an dieser Stelle "auf Anfrage" angezeigt.
    2. Ein paar Tage nach Freischaltung des Inserats sendet film-autos.com dem Fahrzeugbesitzer eine Preiseinstufung / -empfehlung für das angemeldete Fahrzeug.
    3. Basierend auf den Angaben (v.a. hinsichtlich Zustand, Besonderheiten, Verfügbarkeit etc.) und den übermittelten Fotos stimmt film-autos.com mit dem Fahrzeugbesitzer telefonisch oder per E-Mail einen individuellen Basispreis für die Tagesmiete ab.
    4. Der Basispreis stellt die Grundlage für die Abrechnung ggü. den Vertragspartnern dar. Dem Fahrzeugbesitzer zahlt film-autos.com als Tagesmiete den Basispreis abzgl. 10% Vermittlungsprovision (zzgl. gesetzlich geltender USt.) aus - sofern nicht anders vereinbart. Für die Produktion gilt als Tagesmiete der Basispreis zzgl. 20% Vermittlungsprovision (wie auf der Website ausgewiesen) - sofern nicht anders vereinbart -, zzgl. gesetzlich geltender USt.
    5. Wir empfehlen die Festlegung eines Basispreises, der gute Aussichten auf Vermittlung bei gleichzeitig attraktiver Vergütung ermöglicht.
    6. Der Fahrzeugbesitzer kann film-autos.com per E-Mail informieren, wenn im Laufe der Zeit ein neuer Mietpreis im Inserat festgelegt werden soll.
  5. Recherche
    1. Produktionen bzw. deren Beauftragte können im Online-Fundus von film-autos.com komfortabel, kostenlos und unbegrenzt recherchieren. Die Suchergebnisse lassen sich durch Eingabe von Stichwörtern und / oder Auswahl vordefinierter Suchkriterien anpassen und verfeinern.
    2. Fahrzeuge, die für die Produktion in Frage kommen, können zu einer Wunschliste (eine Art Merkzettel) hinzugefügt werden.
    3. Die Produktion übermittelt film-autos.com den Inhalt der Wunschliste und macht Angaben zur Art der Produktion, zum gewünschten Mietzeitraum und zum Einsatzzweck der Fahrzeuge.
  6. Vermittlung
    1. Die Anfrage wird von film-autos.com elektronisch erfasst und aufbereitet.
    2. Anschließend erfragt film-autos.com telefonisch die Verfügbarkeit der Fahrzeuge beim Fahrzeugbesitzer. Der Fahrzeugbesitzer sichert die Verfügbarkeit entweder zu oder sagt ab. Bei Verfügbarkeit des Fahrzeugs wird ein Basismietpreis pro Tag für das Fahrzeug bzw. die Fahrzeuge für die Dauer des Einsatzes vereinbart sowie die gewünschte Zahlungsart erfragt (entweder als Gutschrift mittels Überweisung auf das Konto des Fahrzeugbesitzers oder auf Rechnung).
    3. Auf Basis dieser Informationen über Verfügbarkeit und Preise erstellt film-autos.com der Produktion ein Angebot über die Vermittlung der Fahrzeuge. Das Angebot wird entweder per E-Mail oder per Fax unterbreitet. Akzeptiert die Produktion dieses Angebot, muss sie den Auftrag zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen (per Fax an film-autos.com).
    4. Eine Bereitstellung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich bei Zusage einer Requisitenversicherung. Mit Bestätigen des Auftrages sichert die Produktion das Bestehen einer Requisitenversicherung für die georderten Fahrzeuge während der Zeit der Dreharbeiten bzw. während des vereinbarten Fahrzeugaufenthaltes am Einsatzort ausdrücklich zu. Eine Kopie der Police zur Requisitenversicherung ist von der Produktion per Fax an film-autos.com zu übermitteln.
    5. Der Fahrzeugbesitzer erhält von film-autos.com konkrete Informationen zum Einsatzort und zur Einsatzzeit sowie eine Zusage über die Versicherung des Fahrzeugs am Einsatzort. Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich gegenüber der Produktion zu dem vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zu erscheinen. Das Fahrzeug muss - so weit vereinbart - fahrtüchtig und dem vereinbarten Einsatzzweck entsprechend vorbereitet sein.
    6. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben film-autos.com gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von film-autos.com gegenüber seinen Kunden dar.
    7. film-autos.com erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine aktuelle Fassung dieser AGB wird bei jeder neuen Vermittlungstätigkeit ausgehändigt und muss separat bestätigt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Produktion oder des Fahrzeugbesitzers finden keine Anwendung, auch wenn film-autos.com diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  7. Stornierung des Auftrages
    1. Stornierungen des Vermittlungsauftrages zu den vereinbarten Bedingungen können ohne die Angabe von Gründen durch die Produktion bis zu 24 Stunden vor der geplanten Übernahme des Fahrzeuges erfolgen (ordentliche Stornierung).
    2. Die Stornierung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der Geschäftszeiten von film-autos.com, wochentags von 9:00 bis 19:00 Uhr.
    3. Die Stornierung kann telefonisch oder per Fax unter +49 (0)30 7001430057 mitgeteilt werden. Stornierungen per E-Mail oder auf dem Postwege können nicht akzeptiert werden.
    4. Bei ordentlicher Stornierung des Auftrages durch die Produktion stellt film-autos.com 25% der vereinbarten Fahrzeugmiete pro Miettag (zzgl. gesetzlich geltender USt.) sowie eine Aufwandspauschale für die Vorbereitung des Fahrzeugs in Höhe von 20% der vereinbarten Tagesmiete pro Fahrzeug (zzgl. gesetzlich geltender USt.) in Rechnung. Diese Aufwandspauschale zahlt film-autos.com nach Erhalt an den Fahrzeugbesitzer aus.
    5. Bei außerordentlicher Stornierung des Auftrages durch die Produktion weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übernahme des Fahrzeuges stellt film-autos.com 50% der vereinbarten Fahrzeugmiete pro Miettag (zzgl. gesetzlich geltender USt.) sowie eine Aufwandspauschale für die Vorbereitung des Fahrzeugs in Höhe von 20% der vereinbarten Tagesmiete pro Fahrzeug (zzgl. gesetzlich geltender USt.) in Rechnung. Diese Aufwandspauschale zahlt film-autos.com nach Erhalt an den Fahrzeugbesitzer aus.
    6. Unvorhergesehene Änderungen des Drehtermins Seitens der Produktion sind dagegen zugelassen und gelten nicht als Stornierung.
  8. Fahrzeugtransport
    1. Der Transport des Fahrzeugs zum Einsatzort wird durch den Fahrzeugbesitzer bzw. seine Erfüllungsgehilfen gewährleistet.
    2. Bei Bedarf vermittelt film-autos.com den Transport und die Versicherung des Fahrzeugs während des Transportes durch externe Dienstleister, da weder die Produktion noch film-autos.com für Schäden haften, die auf dem Weg zum Einsatzort entstehen.
  9. Haftung
    1. Bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages hat film-autos.com die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.
    2. Die Haftung von film-autos.com als Vermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von film-autos.com oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch film-autos.com der einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden; für diese Schäden haftet film-autos.com nach den gesetzlichen Vorschriften.
    3. Sofern der Kunde kein Endverbraucher ist, beschränkt sich die Haftung der film-autos.com zudem auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
    4. Unbeschadet einer etwaigen Haftung von film-autos.com gemäß der vorangegangenen beiden Ziffern haftet film-autos.com als Vermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung sind ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner verantwortlich. Insbesondere für Schäden am vermittelten Fahrzeug am Einsatzort übernimmt film-autos.com keinerlei Haftung.
  10. Fahrzeugeinsatz
    1. Das Fahrzeug ist am Einsatzort grundsätzlich durch eine Requisitenversicherung der Produktion versichert. Sämtliche Instruktionen bzw. Ansprüche die Fahrzeugbehandlung betreffend sind an die Produktion zu richten.
    2. film-autos.com ist ausdrücklich von Haftungsansprüchen, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Fahrzeugs am Einsatzort entstehen, freigestellt.
    3. Der Fahrzeugbesitzer bestimmt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bzw. in den Vorabsprachen ob, wie und durch wen das Fahrzeug am Set bewegt oder gefahren werden darf.
  11. Mietzahlung
    1. Die Produktion muss den vereinbarten Betrag der Fahrzeugmiete vorab an film-autos.com per Überweisung zahlen, spätestens 1 Tag vor Einsatz der vermittelten Fahrzeuge.
    2. Nach dem Fahrzeugeinsatz erhalten Privatleute (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) oder deren bevollmächtigte Vertreter von film-autos.com den Mietpreis abzgl. Vermittlungsprovision (zzgl. gesetzlich geltender USt.) per Überweisung auf ein zuvor festgelegtes Bankkonto.
    3. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugbesitzern (Geschäftsleute) erfolgt eine Auszahlung des Brutto-Mietpreises auf Rechnungstellung.
  12. Provision
    1. film-autos.com finanziert sich ausschließlich durch eine im erfolgreichen Vermittlungsgeschäft anfallende Provision.
    2. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald die Produktion und der Fahrzeugbesitzer sich über die wesentlichen Inhalte der Vermietung einig sind und beide auf das Zustandekommen des Vertrages vertrauen konnten.
    3. Die Provision für die Vermittlungs- und Bereitstellungstätigkeit von film-autos.com beträgt pro Fahrzeugeinsatz gegenüber dem Fahrzeugbesitzer 10% des vereinbarten Basispreises pro Miettag (zzgl. gesetzlich geltender USt.). Gegenüber der Produktion beträgt die Provision 20% des vereinbarten Basispreises pro Miettag (zzgl. gesetzlich geltender USt.).
  13. Verbot der Weitergabe von Daten
    1. film-autos.com verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Daten, insbesondere die gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.
    2. Der Kunde ermächtigt film-autos.com die bereitgestellten Fotos der angebotenen Fahrzeuge zu Präsentationszwecken zu nutzen. Der Kunde versichert, dass die Fotos und ihr Gebrauch keine Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Kunden. Dieser stellt film-autos.com in vollem Umfang von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen film-autos.com frei.
  14. Datenschutz
    1. Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen gespeichert, verarbeitet und bezüglich der Vermittlung von Fahrzeugen an Filmfirmen weitergeleitet werden.
    2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
  15. Schlussbestimmungen
    1. Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
    2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform.
    3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
    4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

 

Stand: September 2022, Änderungen vorbehalten