film-autos.com AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Auftragsbedingungen für Vermittlungsgeschäfte von film-autos.com mit den Kunden von film-autos.com.
  2. Kunden von film-autos.com sind sowohl Anbieter von Fahrzeugen (Fahrzeugbesitzer) als auch anfragende Filmfirmen. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
  3. film-autos.com tritt als Vermittler fremder Leistungen (d.h. Fahrzeugbereitstellung durch den Fahrzeugbesitzer, Fahrzeuganmietung durch die Filmfirma) auf.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vermittlungsauftrages, die Pflichten von film-autos.com und die der Kunden sowie die Abwicklung des zwischen dem Kunden und film-autos.com vereinbarten Vermittlungsauftrages.

2. Anmeldung

  1. Fahrzeugbesitzer können bei film-autos.com kostenlos Zivilfahrzeuge, Militärfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Motorräder und Boote für die Vermittlung an Filmfirmen für Filmarbeiten anmelden. film-autos.com akzeptiert Fahrzeuge, Flugzeuge und Boote mit Baujahr bis 1991.
  2. Der Fahrzeugbesitzer teilt film-autos.com mit der Anmeldung die nötigen Fahrzeugdaten (wie Marke, Modell, Baujahr, Farben, Ausstattung), Informationen zur Eignung des Fahrzeugs für Filmarbeiten (Zustand des Fahrzeugs, Einsetzbarkeit, Fahrbereitschaft etc.) sowie seine persönlichen Kontaktdaten mit.
  3. Die Registrierung des Fahrzeugs bei film-autos.com ist kostenlos und jederzeit durch Zusendung einer kurzen Mitteilung per E-Mail widerrufbar.
  4. Der Fahrzeugbesitzer beauftragt film-autos.com durch seine Anmeldung mit der Bereitstellung seines Fahrzeugs im Online-Fundus von film-autos.com für die Vermittlung an Filmfirmen für Film-, TV- und Werbeproduktionen sowie Foto-Shootings.
  5. film-autos.com ist bestrebt, durch aufschlussreiche und transparente Abbildung bzw. Beschreibung der aufgenommenen Fahrzeuge diese für die Vermittlung attraktiv zu machen. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung übernimmt film-autos.com nicht.
  6. Der Fahrzeugbesitzer erhält eine Bestätigung über den Eingang seiner Anmeldung per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, film-autos.com unverzüglich per E-Mail zu informieren, wenn Ihn diese Bestätigungs-Mail nicht innerhalb von 24 Stunden nach Absenden der Anmeldung erreicht hat.
  8. Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich den Wegfall (durch Verkauf, Diebstahl etc.) oder die Veränderung wesentlicher Eigenschaften des Fahrzeugs (Umbau, Lackierung etc.) anzuzeigen.

3. Erfassung / Aufnahme

  1. Die übermittelten Anmeldungen werden durch uns kontrolliert und ggf. ergänzt. Bei Vollständigkeit der Daten wird der Datensatz freigeschaltet.
  2. Der Fahrzeugbesitzer übermittelt film-autos.com per Online-Formular, per E-Mail oder auf dem Postweg Fotos von dem angemeldeten Fahrzeug (4 Ansichten: Front schräg, Seite, Heck schräg, Innenraum).
  3. Von Ansprüchen Dritter an den übermittelten Fotos stellt der Fahrzeugbesitzer film-autos.com frei. film-autos.com besitzt als Urheber die Rechte an allen von film-autos.com selbst aufgenommenen Fahrzeugfotos.
  4. Die übermittelten Fotos werden gesichtet, aufbereitet und dem Fahrzeug-Datensatz hinzugefügt.
  5. Liegen die benötigten Ansichten vor, dann erhält der Fahrzeugbesitzer eine Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss der Anmeldung sowie die Zugangsdaten zu "seiner" persönlichen Profilseite im Internet (passwortgeschützt). Dort kann der Fahrzeugbesitzer die wesentlichen Daten zum jeweiligen Fahrzeug einsehen, ändern und ergänzen.
  6. Nach Abschluss der Anmeldung erhält der Fahrzeugbesitzer eine Preiseinstufung / -empfehlung für das jeweilige Fahrzeug. Basierend auf den Angaben (v.a. hinsichtlich Zustand, Besonderheiten, Verfügbarkeit etc.) und den Fahrzeugfotos stimmt film-autos.com mit dem Fahrzeugbesitzer telefonisch oder per E-Mail eine individuelle Berechnungsbasis für die Fahrzeugmiete pro Tag ab um eine optimale Vermittelbarkeit des Fahrzeugs für den Fahrzeugbesitzer zu erzielen.

4. Recherche

  1. Filmfirmen oder deren Beauftragte können im Online-Fundus von film-autos.com für deren Produktionen komfortabel, kostenlos und unbegrenzt recherchieren oder durch Eingabe bzw. Auswahl bestimmter Suchkriterien in den Suchseiten für die Produktion in Frage kommende Fahrzeuge finden.
  2. Interessiert sich die Filmfirma für ein konkretes Fahrzeug, dann kann dieses Fahrzeug einer Wunschliste (eine Art Online-Merkzettel) hinzugefügt werden. Diese Wunschliste stellt dann eine Zusammenfassung der für die Produktion geeigneten Fahrzeuge aus Sicht der Filmfirma dar.
  3. Die Filmfirma kann film-autos.com die Zusammenstellung der Fahrzeuge in der Wunschliste anschließend übermitteln. Dies kann entweder per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei der Übermittlung per E-Mail (mittels Online-Anfrageformular) teilt die Filmfirma film-autos.com die Art der Produktion und den Zeitraum des Bedarfs an diesen Fahrzeug mit.

5. Vermittlung

  1. Die Anfrage wird von film-autos.com elektronisch erfasst und aufbereitet. Anschließend erfragt film-autos.com telefonisch die Verfügbarkeit der Fahrzeuge beim Fahrzeugbesitzer. Der Fahrzeugbesitzer sichert die Verfügbarkeit entweder zu oder sagt ab. Bei Verfügbarkeit des Fahrzeugs wird ein Mietpreis pro Tag für das Fahrzeug bzw. die Fahrzeuge für die Dauer des Einsatzes vereinbart sowie die gewünschte Zahlungsart erfragt (entweder als Gutschrift mittels Überweisung auf das Konto des Fahrzeugbesitzers oder auf Rechnung).
  2. Auf Basis dieser Informationen über Verfügbarkeit und Preise erstellt film-autos.com der Filmfirma ein Angebot über die Vermittlung der Fahrzeuge. Das Angebot wird entweder per E-Mail oder per Fax unterbreitet. Akzeptiert die Filmfirma dieses Angebot, muss sie den Auftrag zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen (per Fax an film-autos.com).
  3. Eine Bereitstellung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich bei Zusage einer Drehortversicherung. Mit Bestätigen des Auftrages sichert die Filmfirma das Bestehen einer Drehortversicherung für die georderten Fahrzeuge während der Zeit der Dreharbeiten bzw. während des vereinbarten Fahrzeugaufenthaltes am Drehort ausdrücklich zu. Eine Kopie der Police zur Drehortversicherung ist von der Filmfirma per Fax an film-autos.com zu übermitteln.
  4. Der Fahrzeugbesitzer erhält von film-autos.com konkrete Informationen zum Einsatzort und zur Einsatzzeit sowie eine Zusage über die Versicherung des Fahrzeugs am Drehort.
    Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich gegenüber der Filmfirma zu dem vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zu erscheinen. Das Auto muss - so weit vereinbart - fahrtüchtig und dem vereinbarten Einsatzzweck entsprechend vorbereitet sein.
  5. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben film-autos.com gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von film-autos.com gegenüber seinen Kunden dar.
  6. film-autos.com erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine aktuelle Fassung dieser AGB wird bei jeder neuen Vermittlungstätigkeit ausgehändigt und muss separat bestätigt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filmfirma oder des Fahrzeugbesitzers finden keine Anwendung, auch wenn film-autos.com diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

6. Stornierung der Reservierung

  1. Stornierungen des Vermittlungsauftrages zu den vereinbarten Bedingungen können ohne die Angabe von Gründen durch die Filmfirma bis zu 24 Stunden vor der geplanten Übernahme des Fahrzeuges erfolgen.
  2. Die Stornierung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der Geschäftszeiten von film-autos.com, wochentags von 9:00 bis 19:00 Uhr.
  3. Die Stornierung erfolgt telefonisch über unseren Ansprechpartner Herr Wilko Müller unter +49 (0)173 / 579 04 20. Alternativ kann eine Stornierung per Fax unter +49 (0)30 / 695 43 604 mitgeteilt werden. Stornierungen per E-Mail oder auf dem Postwege können nicht akzeptiert werden.
  4. Bei Stornierung des Auftrages durch die Filmfirma stellt film-autos.com 40% des Fahrzeugmietpreises für einen Tag (zzgl. gesetzlich geltender USt.) sowie einer Aufwandspauschale für die Vorbereitung des Fahrzeugs in Höhe von 50,00 EUR pro Fahrzeug (zzgl. gesetzlich geltender USt.) in Rechnung. Diese Aufwands-pauschale zahlt film-autos.com nach Erhalt an den Fahrzeugbesitzer aus.
  5. Unvorhergesehene Änderungen des Drehtermins Seitens der Filmfirma sind dagegen zugelassen und gelten nicht als Stornierung.

7. Fahrzeugtransport

  1. Der Transport des Fahrzeugs zum Drehort wird durch den Fahrzeugbesitzer bzw. seine Erfüllungsgehilfen gewährleistet.
  2. Bei Bedarf vermittelt film-autos.com den Transport und die Versicherung des Fahrzeugs während des Transportes durch externe Dienstleister, da weder die Filmfirma noch film-autos.com für Schäden haften, die auf dem Weg zum Drehort entstehen.

8. Haftung

  1. Bei der Durchführung des Vermittlungsauftrages hat film-autos.com die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden.
  2. Die Haftung von film-autos.com  als Vermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von film-autos.com oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch film-autos.com der einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden; für diese Schäden haftet film-autos.com nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Sofern der Kunde kein Endverbraucher ist, beschränkt sich die Haftung der film-autos.com zudem auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
  4. Unbeschadet einer etwaigen Haftung von film-autos.com gemäß Ziffer 8.2 und 8.3 haftet film-autos.com als Vermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Leistung sind ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner verantwortlich.  Insbesondere für Schäden am vermittelten Fahrzeug am Drehort übernimmt film-autos.com keinerlei Haftung.

9. Fahrzeugeinsatz

  1. Das Fahrzeug ist am Drehort grundsätzlich durch eine Drehortversicherung der Filmfirma versichert. Sämtliche Instruktionen bzw. Ansprüche die Fahrzeug-Behandlung betreffend sind an die Filmfirma zu richten.
  2. film-autos.com ist ausdrücklich von Haftungsansprüchen, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Fahrzeugs am Drehort entstehen, freigestellt.
  3. Der Fahrzeugbesitzer bestimmt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bzw. in den Vorabsprachen ob, wie und durch wen das Fahrzeug am Set bewegt oder gefahren werden darf.

10. Mietzahlung

  1. Die Filmfirma muss den vereinbarten Betrag der Fahrzeugmiete vorab an film-autos.com überweisen, spätestens aber am Drehort in bar auszahlen.
  2. Nach dem Fahrzeugeinsatz erhalten Privatleute (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) oder deren bevollmächtigte Vertreter von film-autos.com den Mietpreis abzgl. Vermittlungsprovision (zzgl. gesetzlich geltender USt.) per Überweisung auf ein zuvor festgelegtes Bankkonto oder bar gegen Quittung (je nach Vereinbarung) ausgezahlt.
  3. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeugbesitzern (Geschäftsleute) erfolgt eine Auszahlung des Brutto-Mietpreises auf Rechnungstellung.

11. Provision

  1. film-autos.com finanziert sich ausschließlich durch eine im erfolgreichen Vermittlungsgeschäft anfallende Provision.
  2. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald die Filmfirma und der Fahrzeugbesitzer sich über die  wesentlichsten Inhalte der Vermietung einig sind und beide auf das Zustandekommen des Vertrages vertrauen konnten.
  3. Die Provisionen für die Vermittlungs- und Bereitstellungstätigkeit von film-autos.com betragen pro Fahrzeugeinsatz für den Fahrzeugbesitzer 10% des vereinbarten Mietpreises pro Tag (zzgl. gesetzlich geltender USt.). Für die Filmfirma beträgt die Provision 20% des vereinbarten Mietpreises pro Tag (zzgl. gesetzlich geltender USt.).

12. Verbot der Weitergabe von Daten

  1. film-autos.com verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Daten, insbesondere die gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.
  2. Der Kunde ermächtigt film-autos.com die bereitgestellten Fotos der angebotenen Fahrzeuge zu Präsentationszwecken zu nutzen. Der Kunde versichert, dass die Fotos und ihr Gebrauch keine Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Kunden. Dieser stellt film-autos.com in vollem Umfang von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen film-autos.com frei.

13. Datenschutz

  1. Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen gespeichert, verarbeitet und bezüglich der Vermittlung von Fahrzeugen an Filmfirmen weitergeleitet werden.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

14. Schlussbestimmungen

  1. Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
  2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform.
  3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

(Stand: Juli 2011, Änderungen vorbehalten)

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